Sie sei in ihrer Erziehungsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Diese Defizite äusserten sich primär bei der Betreuung der Kinder im Rahmen der Obhut respektive der unbegleiteten Kontakte. In diesem Bereich habe die KESB mit ihren Kindesschutzmassnahmen bereits die nötige Unterstützung sichergestellt. Die elterliche Sorge der Ehefrau umfasse heute primär das Treffen von Entscheidungen zusammen mit dem Kindsvater. Hier könnten sich insbesondere die Einschränkungen der Ehefrau in ihrer Auffassungsgabe, in der Verarbeitung von Informationen, bei der Aufmerksamkeit und der Fähigkeit, die Folgen ihres Handelns zu antizipieren, negativ auswirken.