Er beantragt, Ziffer 2 aufzuheben. Das Sorgerecht über die beiden Kinder sei ihm zuzuweisen. Die Ehefrau stellt den Antrag, die Berufung abzuweisen. 3. Über die Berufung kann gestützt auf Art. 316 Abs. 1 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272) ohne Durchführung einer Verhandlung gestützt auf die Akten entschieden werden. Für die Parteistandpunkte und die Erwägungen des Vorderrichters wird grundsätzlich auf die Akten verwiesen. Soweit erforderlich, ist nachstehend darauf einzugehen.