___ und B.___ versprechen sich beide gegenseitig, dass sie den anderen Elternteil oder die Kinder nicht anrufen oder besuchen, während die Kinder sich bei diesem Elternteil befinden. …. 1.2 Mit Urteil vom 8. Februar 2016 erkannte der Amtsgerichtspräsident, dass die Kinder C.___ (geb. 2008) und D.___ (geb. 2011) unter der gemeinsamen elterlichen Sorge belassen werden (Ziffer 2 des Urteils). Im Übrigen genehmigte er die von den Parteien abgeschlossene Teilkonvention und regelte die berufliche Vorsorge sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen des Verfahrens. 2. Frist- und formgerecht erhob der Ehemann Berufung gegen das Urteil. Er beantragt, Ziffer 2 aufzuheben.