(nachfolgend: Gesuchsteller) liess am 10. Juni 2016 beim Richteramt Dorneck-Thierstein ein Gesuch im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen nach Art. 257 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272) einreichen und verlangen, die A.___ GmbH, B.___ und C.___ (nachfolgend: Gesuchsgegner) seien zufolge Nichtbezahlung der CHF 12‘330.00 gemäss Ziffer 5 des Vergleichs aus den Mietobjekten auszuweisen, u.K.u.E.F. Gleichzeitig wurde um umgehende Vollstreckung im Widerhandlungsfall ersucht. 3.2 Die Gesuchsgegner schlossen mit Stellungnahme vom 5. Juli 2016 auf vollumfängliche Gesuchsabweisung, sofern darauf überhaupt eingetreten werden könne, u.K.u.