2. […] 3. […] 4. […] 5. Die Mieterschaft verpflichtet sich bis spätestens zum 6. Juni 2016 die rückständige Miete von CHF 10‘810.00 abzüglich Schadenersatz von CHF 2‘810.00, total CHF 8‘000.00 per Saldo aller Ansprüche betr. den Schadenersatz in der Wohnung sowie den Juni-Bruttomietzins von CHF 4‘330.00, total CHF 12‘330.00, zu bezahlen. Im Falle der nicht fristgemässen vollständigen Bezahlung entfällt die Erstreckung gemäss Ziffer 1 hievor. 3.1 D.___ (nachfolgend: Gesuchsteller) liess am 10. Juni 2016 beim Richteramt Dorneck-Thierstein ein Gesuch im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen nach Art.