2. Die B.___ hat die Gerichtskosten des Verfahrens vor Amtsgericht in der Höhe von total CHF 13‘500.00 zu bezahlen. Sie werden mit dem von ihr geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 3. Die B.___ hat der A.___ für das Verfahren vor Vorinstanz eine Parteientschädigung von CHF 23‘328.00 zu bezahlen. 4. Die B.___ hat die Kosten des obergerichtlichen Verfahrens von CHF 13‘000.00 zu bezahlen. Die B.___ hat der A.___ den Betrag von CHF 13‘000.00 zurückzuerstatten. 5. Die B.___ hat der A.___ für das Berufungsverfahren eine Parteientschädigung in der Höhe von CHF 3‘736.80 zu bezahlen. Rechtsmittel: Der Streitwert beträgt mehr als CHF 30‘000.00.