Die Berufungsklägerin hat wiederum keine detaillierte Honorarnote eingereicht, sondern lediglich pauschal ein Honorar von total CHF 9‘167.05 (24 Stunden à CHF 330.00 zuzüglich Auslagen von CHF 568.00 und Mehrwertsteuer von CHF 679.05) verlangt. Angesichts des beschränkten Prozessstoffes und der Tatsache, dass ein Grossteil der Berufungsschrift die bekannte Prozessgeschichte sowie eine Wiedergabe der vorinstanzlichen Erwägungen umfasst, ist eine pauschale Kürzung des Aufwandes auf 12 Stunden angezeigt. Der Stundenansatz ist für das Verfahren bei der Vorinstanz zu Recht auf CHF 280.00 gekürzt worden, so dass dieser Ansatz auch hier anzuwenden ist.