Beide Parteien hätten eine hohe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und es habe ein hoher Zeit- und Arbeitsaufwand betrieben werden müssen. Angesichts dieser Kriterien sei ein Stundenansatz von CHF 330.00 gerechtfertigt. Das Aktenstudium, rechtliche Abklärungen, Besprechungen etc. hätten einen Arbeitsaufwand von 98 Stunden ergeben, was zusammen mit Auslagen von CHF 1‘400.00 und der Mehrwertsteuer ein Total von CHF 36‘439.20 ergebe. Da die Berufungsklägerin keine detaillierte Kostennote eingereicht hat, musste eine pauschale Kürzung vorgenommen werden, da die Vorinstanz die Schwierigkeit des Falles nicht als übermässig eingestuft und den zeitlichen Aufwand als überrissen taxiert hat.