Hingegen basiere er auf einem vergleichsweise unübersichtlichen Sachverhalt. Die Anforderungen an die Verfahrensführung seien bei einer gewöhnlichen Amtsgerichtsverhandlung mit vorgängiger Instruktionsverhandlung und doppeltem Schriftenwechsel als mittelmässig anspruchsvoll zu bewerten. Insgesamt erscheine der Fall damit von mittlerer Komplexität, weshalb der Stundenansatz ermessensweise auf CHF 280.00 festzusetzen sei.