Insgesamt bemesse sich die Bedeutung des Geschäfts damit an den dem Parteivertreter abverlangten Fähigkeiten. Die Kosten, welche einer Partei für die Honorierung dieser Fähigkeiten entstünden, sollten durch die Parteientschädigung ersetzt werden. Für einfachere Verfahren erschienen Stundenansätze von CHF 230.00 bis 250.00, für mittelschwere Verfahren von CHF 250.00 bis CHF 290.00 und für komplexere Verfahren solche von CHF 290.00 bis CHF 330.00 als gerechtfertigt. Die Festsetzung des Zeitaufwands, welcher für die sorgfältige und pflichtgemässe Vertretung erforderlich sei, liege im Ermessen des Gerichts.