Nach diesem Stichtag 30. September 2012 erfolgten weitere Einzahlungen und auch Auszahlungen über das erwähnte Konto. Wie es dazu kam und wer dafür verantwortlich ist, kann hier offengelassen werden. Das Konto wurde per 16. Januar 2014 saldiert. Der per 31. Dezember 2012 noch bestandene Saldo von CHF 12‘390.62 bzw. CHF 12‘370.82 (nach der Kontosaldierung vom 16. Januar 2014 [bekl. Urkunde 108]) hat die Berufungsklägerin mit ihrer Forderung von CHF 15‘577.45 (bekl. Urkunde 85) verrechnet. Die Berufungsklägerin hat die Rechnung für die Arbeiten nach Mandatsende vom 26. Juli 2013 in der Höhe von CHF 15‘577.45 nicht substantiiert bestritten.