In der Duplik vom 15. Januar 2015 hat die Berufungsklägerin ergänzt, dass sie, nachdem die Klägerin die Rechnung vom 26. Juli 2013 von CHF 15‘577.45 nicht bezahlt habe, den Rechnungssaldo mit dem Saldo zu Gunsten der Klägerin in der Höhe von CHF 12‘390.62 mit ihrer eigenen Forderung verrechnet habe. 4.4 Der Saldo auf dem Baloise Bank SoBa AG-Konto und in der von der Berufungsklägerin geführten Buchhaltung in der Höhe von CHF 12‘390.62 bzw. von CHF 12‘370.82 (nach Abzug der Spesen für die Kontosaldierung, bekl. Urkunden 83, 108 und 112) wird nicht bestritten. Die Berufungsbeklagte hat im Weitern den Bestand und die Rechtmässigkeit der Zahlungen an Dritte nicht bestritten.