Eine Kontrollrechnung ergebe jedenfalls, dass nicht erklärbare Differenzen bestehen würden. Im Rahmen des Verfahrens vor der Vorinstanz seien die von ihr ab dem Liegenschaftenkonto vorgenommenen einzelnen Zahlungen kein Thema gewesen, da die Berufungsbeklagte dazu nichts vorgebracht habe. Das Liegenschaftenkonto bei der Baloise Bank SoBa habe per 16. Januar 2014 vor der Saldierung einen Saldo von CHF 12‘390.62 bzw. CHF 12‘370.82 aufgewiesen. Dieser Saldo stimme genau mit dem Saldo des Kontos 1021 in der Liegenschaftsbuchhaltung überein.