3.1 Die Vorinstanz hat im angefochtenen Urteil ausgeführt, gemäss den eingereichten Kontoauszügen habe die Beklagte vom Liegenschaftenkonto bei der Baloise Bank SoBa AG in der Zeit vom 28. Mai 2012 bis 30. September 2012 insgesamt CHF 100‘921.75 an sich selbst und CHF 122‘564.60 an Dritte überwiesen. Nach dem 30. September 2012 seien vom Liegenschaftenkonto weitere Zahlungen an die Beklagte im Umfang von insgesamt CHF 18‘531.42 und an Dritte von insgesamt CHF 13‘171.77 erfolgt. In den Zahlungen an die Beklagte sei auch die Überweisung des Schlusssaldos von CHF 12‘370.82 enthalten, welchen diese mit ihr zustehenden Honorarforderungen verrechnet haben wolle.