Im Rahmen des Verfahrens vor der Vorinstanz seien die von ihr ab dem Liegenschaftenkonto bei der Baloise Bank SoBa AG vorgenommenen einzelnen Zahlungen kein Thema gewesen, da die Berufungsbeklagte dazu nichts vorgebracht habe. Beim Bankauszug der Baloise Bank SoBa AG handelt es sich um die bekl. Urkunde 108. Die neuen Buchungsbelege Nrn. 1 bis 115 tragen alle ein Datum aus dem Jahre 2012. Die Berufungsbeklagte reicht ebenfalls als Urkunde 2 bezeichnet «Buchungsbelege betreffend Dauerauftrag zur Überweisung des Honorars an die Berufungsklägerin» ein. Es handelt sich dabei um Bankunterlagen aus dem Jahre 2012.