Am 17. März 2016 fällte das Amtsgericht folgendes Urteil: 1. Die Beklagte hat der Klägerin CHF 37‘667.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 10. April 2013 zu bezahlen. 2. In der Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamtes Region Solothurn vom 2. April 2013 wird der Rechtsvorschlag im Umfang von Ziff. 1 hievor aufgehoben. 3. Die Gerichtskosten von insgesamt CHF 13‘500.00 (inkl. der Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 500.00) werden der Klägerin im Umfang von CHF 9‘000.00 und der Beklagten im Umfang von CHF 4‘500.00 zur Bezahlung auferlegt. Sie werden mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss verrechnet.