I. 1.1 Mit Schlichtungsgesuch vom 2. Oktober 2013 verlangte die B.___ von der A.___ einen Betrag von CHF 250‘000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 1. April 2013. Anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 5. Dezember 2013 ergänzte die B.___ ihre Rechtsbegehren und verlangte zusätzlich, in der Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamtes Region Solothurn vom 2. April 2013 sei im Umfang des Klagebetrages die Rechtsöffnung zu erteilen. Es kam keine Einigung zu Stande und die Klagebewilligung wurde ausgestellt.