Die Berufung wird abgewiesen. 2. A.___ hat die Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von CHF 1‘000.00 zu bezahlen. 3. A.___ hat an B.___ für das Verfahren vor Obergericht eine Parteientschädigung in der Höhe von CHF 3‘337.20 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu bezahlen. Rechtsmittel: Der Streitwert beträgt mehr als CHF 30‘000.00. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.