292 StGB im Widerhandlungsfall (Busse bis zu CHF 10‘000.00) zu verpflichten, die dem Gesuchsteller zustehende Dienstbarkeit „Wegrecht [...] z.G. LIG [...]“, lastend auf dem Grundstück LIG [...], jederzeit und uneingeschränkt auf einer Breite von mindestens 5 Meter, zu gewähren. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt.) zulasten der Gesuchsgegner. 2.2 Die Gesuchsgegner nahmen dazu mit Eingaben vom 5./6./21. Juli 2016 (Postaufgabe) Stellung. Der Gesuchsgegner 3 schloss auf Nichteintreten auf das Gesuch, eventualiter auf dessen Abweisung, u.K.u.