her kam, dass dieser es war, welcher das Gerangel auslöste, weil er dem Berufungsbeklagten das Dokument wieder wegnehmen wollte. Er hat den Berufungsbeklagten unter Druck gesetzt und ihm klar gedroht (AS 147, Protokoll Zeilen 54 ff. und AS 150 Zeilen 186 ff.). Nach den eigenen Angaben von E.___ lag der Berufungsbeklagte danach am Boden (AS 140, Protokoll Zeile 118). Vor diesem Hintergrund spricht doch einiges dafür, dass der Berufungsbeklagte bereits vor dem Gespräch befürchtete, dass sich der Geschäftsführer der Berufungsklägerin ereifern und das Gespräch in irgendeiner Art ausarten könnte.