Wäre die unerlaubte Tonaufnahme der Grund für die Kündigung gewesen, so hätte sich der Zeuge daran erinnert, wäre dies doch der Grund gewesen, der in seinem Beisein aufgedeckt worden wäre und der unmittelbar die fristlose Kündigung zur Folge gehabt hätte. Darüber hinaus ist es doch sehr erstaunlich, dass E.___ dem Polizisten, der sich mit ihm unterhalten hat, nichts von der unerlaubten Tonaufnahme erzählt hat, obwohl er diese gerade zuvor entdeckt haben will oder er einen solchen Verdacht gehabt haben will, insbesondere auch angesichts der Bedeutung, die er dieser unerlaubten Aufnahme beimisst.