AS 157 f., J.___, Protokoll Zeilen 65 – 70). Der Polizist J.___ sagte zunächst zwar aus, die Gründe für die fristlose Kündigung kenne er nicht, fügte dann aber doch an, es sei um irgendwelche Zeiten gegangen (AS 158, Protokoll Zeilen 83 f.). Wäre die unerlaubte Tonaufnahme der Grund für die Kündigung gewesen, so hätte sich der Zeuge daran erinnert, wäre dies doch der Grund gewesen, der in seinem Beisein aufgedeckt worden wäre und der unmittelbar die fristlose Kündigung zur Folge gehabt hätte.