Die Berufungsklägerin hatte als Gründe für die fristlose Kündigung eine Geschwindigkeitsübertretung zu einem Zeitpunkt, welcher mit dem Arbeitsrapport nicht vereinbar war, eine Quittung für einen Einkauf bei [...] während der Arbeitszeit, allgemeine Falschrapportierung und Beeinflussung der Mitarbeiter sowie eine heimliche Tonaufnahme während des Gesprächs vom 26. November 2014 genannt. 3.1