Die Klägerin schliesse in ihrer Stellungnahme vom 31. Mai 2016 auf Abweisung des Antrags des Beklagten mit der Begründung, die Umstände hätten sich nicht verändert und ihre wirtschaftlichen und güterrechtlichen Ansprüche seien noch immer gefährdet. Der Ehemann habe es weiter auch unterlassen, «eine unverschuldete Änderung der Situation zu behaupten, geschweige denn zu beweisen.» Die Klägerin erkläre sich am Schluss ihrer Stellungnahme bereit, konkrete Offerten hinsichtlich einer Umfinanzierung zu prüfen und dann allenfalls einer Umfinanzierung zuzustimmen. Der Beklagte habe somit die derzeitige Situation zu verantworten. Wie sich die Situation zwischen der Bank und ihm heute resp.