Aus dem eingereichten Schreiben der Bank [...] vom 18. Januar 2016 ergebe sich jedoch auch, dass diese unter gewissen Bedingungen bereit sei, das offensichtlich schon eingereichte Betreibungsbegehren wieder zurückzuziehen. Die Bank begründe ihr Vorgehen unter anderem damit, dass sie die Beziehung mit dem Beklagten, … «aufgrund der Betreibungssituation und der nicht vorhandenen Zusammenarbeit» gekündigt habe. Die Klägerin schliesse in ihrer Stellungnahme vom 31. Mai 2016 auf Abweisung des Antrags des Beklagten mit der Begründung, die Umstände hätten sich nicht verändert und ihre wirtschaftlichen und güterrechtlichen Ansprüche seien noch immer gefährdet.