Die Ehefrau schliesst auf Abweisung der Berufung. Das Gesuch um aufschiebende Wirkung der Berufung hiess der Präsident der Zivilkammer des Obergerichts mit Verfügung vom 23. August 2016 bezüglich Ziffer 6 der angefochtenen Verfügung gut und wies es im Übrigen ab. 3. Über die Berufung kann ohne Durchführung einer Verhandlung aufgrund der Akten entschieden werden. Für die Vorbringen der Parteien und die Erwägungen des Vorderrichters wird grundsätzlich auf die Akten verwiesen. Soweit erforderlich, ist nachstehend darauf einzugehen.