2. Frist- und formgerecht erhob der Ehemann Berufung gegen die Ziffern 4, 6 und 7 der Verfügung des Amtsgerichtspräsidenten vom 11. August 2016. Er stellt die Anträge, die Grundbuchsperre auf der Liegenschaft [a], sei entsprechend seinem Gesuch vom 18. Mai 2016 aufzuheben, der Antrag der Ehefrau auf Schuldneranweisung sei abzuweisen und der Antrag der Ehefrau auf Eintragung einer Grundbuchsperre auf der Liegenschaft [n, Nr. x], sei abzuweisen. Die Ehefrau schliesst auf Abweisung der Berufung.