– Kopien sämtlicher Mietverträge inkl. Zusatzvereinbarungen und Mietzinsanpassungen, aus welchen sich die aktuell geschuldeten Mietzinsen ergeben sowie zusätzlich Belege (Bankauszüge) über alle Mietzinszahlungseingänge der Monate Mai bis und mit Juli 2016, beides betr. die Liegenschaft [n, Nr. x], einzureichen. Diese Fristansetzung wird verbunden mit der Androhung, dass bei Nichteinreichung der verlangten Dokumente/Belege innert gesetzter Frist der von der Klägerin am 10. Juni 2016 gestellte Antrag vollumfänglich gutgeheissen würde. Nach Eingang der verlangten Belege ist vorgesehen, die konkret bezifferten Anweisungen zu erlassen sowie den Mietern der vorgenannten Liegenschaft zuzustellen.