Neu sollte durch richterliche Anordnung zusätzlich noch die Liegenschaft [f], mit einer Grundbuchsperre belegt werden. In der Vereinbarung verpflichtete sich der Ehemann zudem, der Ehefrau rückwirkend ab 1. Juli 2014 und für die weitere Dauer des Scheidungsverfahrens einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 12‘000.00 zu bezahlen. Am 29. Oktober 2014 stellte der Amtsgerichtspräsident fest, dass die Vereinbarung von keiner Partei widerrufen worden ist. Der Ehemann wurde bei seiner Bereitschaft behaftet und verpflichtet, der Ehefrau rückwirkend ab 1. Juli 2014 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 12‘000.00 zu bezahlen.