Am 8. Oktober 2014 fand eine Einigungsverhandlung statt, an der die Parteien eine Vereinbarung abschlossen. So vereinbarten sie, dass die superprovisorisch verfügten Grundbuchsperren auf den Liegenschaften [ b] und [c], beide [Ort T.___], [Liegenschaft d], [Liegenschaft a], und [Liegenschaft e], vorerst für die weitere Dauer des Verfahrens aufrecht erhalten würden. Die übrigen Grundbuchsperren sollten durch richterliche Anordnung sofort aufgehoben werden. Neu sollte durch richterliche Anordnung zusätzlich noch die Liegenschaft [f], mit einer Grundbuchsperre belegt werden.