I. 1.1 Die Parteien führen vor Richteramt Dorneck-Thierstein ein Ehescheidungsverfahren, das die Ehefrau am 7. Juli 2014 angehoben hat. Auf Antrag der Ehefrau erliess der Amtsgerichtspräsident am 9. Juli 2014 superprovisorisch mehrere Grundbuchsperren. Unter anderem wurde das Registre foncier von [Ort P. ___] angewiesen, auf der Parzelle [Liegenschaft a] des Grundbuchs [Ort Q.___] eine Grundbuchsperre einzutragen. Am 8. Oktober 2014 fand eine Einigungsverhandlung statt, an der die Parteien eine Vereinbarung abschlossen.