Ohnehin könnte der Berufungskläger daraus nichts zu seinen Gunsten ableiten, war es den anderen Mitarbeitern doch offensichtlich möglich, die Vorgaben gemäss zugeteiltem Kontingent einzuhalten. Die Behauptung des Berufungsklägers, er habe nie gewusst wie er stehe, ist durch die Zeugenaussage von H.___ vom 24. August 2015 widerlegt. Dieser erklärte, dass sie, die Mitarbeiter, immer eine Übersicht über den Stand erhalten hätten, welcher ihnen in der Regel monatlich mitgeteilt worden sei.