Soweit der Beklagte geltend mache, durch Übergabe von «Altkunden», die einen bereits an einen früheren Mitarbeiter provisionierten Vertrag weiterführen oder umschreiben lassen wollten, habe sich eine ungebührliche Schlechterstellung resp. eine Übertragung des Unternehmerrisikos auf die Mitarbeiter ergeben, sei festzuhalten, dass sich aus Urkunde 13 der Klage mit aller wünschbaren Klarheit ergebe, dass die Geschäfte, die der Beklagte mit Rabatten versehen habe, aus ca. 23 Altgeschäften und 63 Neugeschäften bestanden hätten.