2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten. 2.2 Mit Klageantwort und Widerklage vom 27. Oktober 2014 stellte A.___ (nachfolgend: Beklagter) folgende Rechtsbegehren: 1. Die Klage sei abzuweisen. 2. Die Klägerin und Widerbeklagte sei zu verurteilen, dem Beklagten und Widerkläger den Betrag von CHF 17‘965.95 brutto nebst 5 % Verzugszins seit 1. November 2013 zu bezahlen. 3. Die Klägerin und Widerbeklagte sei zu verurteilen, dem Beklagten und Widerkläger ein korrektes Arbeitszeugnis auszustellen. 4. Unter Entschädigungsfolgen. 2.3 Mit Widerklageantwort vom 2. Februar 2015 hielt der Kläger an den gestellten Rechtsbegehren fest.