Das Ergebnis der vom Amtsgerichtspräsidenten angeordneten rogatorischen Einvernahme der Berufungsbeklagten ist in der Zwischenzeit eingetroffen. Dem Protokoll des Amtsgerichts [...] vom 30. August 2016 zufolge hatte die Berufungsbeklagte dabei im Rahmen einer Beweisaussage gemäss Art. 192 ZPO zusammengefasst und im Wesentlichen erklärt, sie habe im Jahr 2010 die Ausbildung zur Köchin abgeschlossen. Seit 2014 gehe sie keiner Erwerbstätigkeit nach und beziehe Hartz IV. Sie beziehe Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.