Am 1. Dezember 2015 beantragte der mittlerweile anwaltlich vertretene Kläger, die Beklagte sei mit Wirkung ab 8. Dezember 2014, eventualiter ab 1. Dezember 2015 zu vorsorglichen Unterhaltsbeiträgen für die Dauer des Verfahrens von CHF 2‘000.00 pro Monat zu verpflichten. Am 15. Januar 2016 fand vor dem Amtsgerichtspräsidenten eine Verhandlung statt, zu der die Beklagte nicht erschien. Der Amtsgerichtspräsident forderte sie anschliessend erfolglos auf, diverse Unterlagen zu ihren finanziellen Verhältnissen einzureichen.