Laut Gutachten des REHAB Basel vom 4. Januar 2012 (KB 32) sei von einer medizinisch-theoretischen Invalidität von 65 % auszugehen. Das REHAB Basel sei eine hochspezialisierte Klinik für Neurorehabilitation und Paraplegiologie. Das interdisziplinäre Gutachten stütze sich auf ein urologisches Konzil vom 19. September 2011, inkl. Videourodynamik vom 30. September 2011 und ein neurologisches Konzil vom 29. November 2011. Da dieses Gutachten von Spezialisten, die nie in die Behandlung des Klägers involviert gewesen seien, erstellt worden sei, gebe es eine unabhängige Einschätzung des Gesundheitszustandes des Klägers ab.