hat für E.___ ab Rechtskraft dieses Urteils folgende monatlichen und monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: - ab Rechtskraft dieses Urteils bis 31. Dezember 2019 CHF 1'960.00 vom Betrag von CHF 1'960.00 dienen CHF 725.00 der Gewährleistung der Betreuung durch die Mutter. - ab 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 CHF 1'235.00 - ab 1. Januar 2022 CHF 1'435.00. Die Kinderzulagen sind in diesen Beiträgen nicht inbegriffen; sie sollen den Kindern zusätzlich zukommen. Die Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Kindern dauert über die Volljährigkeit hinaus bis zum Abschluss einer angemessenen Erstausbildung, längstens jedoch bis zum 25. Altersjahr.