Die Wohnkosten für die Ehefrau alleine werden auf CHF 1'150.00 belassen, was auch der Ehemann so in seinen Berechnungsblättern vorsieht. Dann ist die Steuerbelastung zu senken, da spätestens ab Erreichen der Volljährigkeit der Kinder, die Ehefrau die Kinderunterhaltsbeiträge nicht mehr versteuern muss. Der Ehemann will einen Steuerbetrag von CHF 702.00 berücksichtigen. Da der nacheheliche Unterhalt höher ausfällt als dies der Ehemann berechnet, ist ein Betrag von CHF 800.00 angemessen. Die Unterhaltsbeiträge für alle drei Töchter betragen CHF 1'434.00.