Der Unterhaltsbeitrag für E.___ bleibt bei CHF 1'234.00. Der nacheheliche Unterhaltsbeitrag beträgt weiterhin CHF 2'738.00. 5. Phase ab 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 Alle Kinder sind volljährig. Entsprechend wird der Grundbetrag für die Ehefrau auf CHF 1'200.00 reduziert. Der Unterhaltsbeitrag für die Kinder, die noch in Ausbildung sind, beträgt CHF 1'434.00 (inkl. Krankenkassenprämien von CHF 300.00). Die Wohnkosten für die Ehefrau alleine werden auf CHF 1'150.00 belassen, was auch der Ehemann so in seinen Berechnungsblättern vorsieht.