Da der Betreuungsunterhaltsbeitrag für D.___ wegfällt, erhöht sich der Unterhaltsbeitrag für die Ehefrau um CHF 725.00 auf CHF 3'287.00. 3. Phase ab 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 Am [...]2019 wird die jüngste Tochter E.___ 16 Jahre alt, so dass ab Januar 2020 ihr Betreuungsunterhaltsbeitrag wegfällt. Der Ehefrau ist ab 1. Januar 2020 ein Einkommen von CHF 2'600.00 anzurechnen. Der Vorsorgeunterhalt wird der hievor angestellten Berechnung zufolge mit CHF 591.00 berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass nach wie vor alle Kinder noch zu Hause wohnen. Sollten konkrete, höhere Kosten anfallen, müssten die volljährigen Kinder diese selber bei ihren Eltern geltend machen.