Ab 1. Januar 2022 ist dann aber ein tieferer Steuerbetrag anzurechnen. Der Ehemann verlangt einen Betrag von CHF 702.00. Das Einkommen der Ehefrau wird jedoch dannzumal CHF 2'600.00 und nicht CHF 3'713.00 betragen. Andererseits werden die persönlichen Unterhaltsbeiträge höher als lediglich CHF 771.00 bzw. CHF 1'706.00 ausfallen. Angesichts dieser Tatsachen dürfte die Steuerbelastung schätzungsweise CHF 800.00 betragen, was zudem mit der Steuerbelastung bei der Ermittlung des gebührenden Bedarfs übereinstimmt. 3.2 Es sind folgende Berechnungen vorzunehmen: 1. Phase ab Rechtskraft des heutigen Urteils bis 31. Juli 2018 C.___ ist volljährig und am [...