Der Ehemann kritisiert, dass die Steuerbelastung der Ehefrau von CHF 1'000.00 (gemäss Schätzung der Ehefrau und des Vorderrichters) zu hoch sei. 18-jährige, müssen ab dem Jahr, indem sie volljährig geworden sind, die für sie bestimmten Unterhaltsbeiträge persönlich versteuern (eine Steuererklärung müssen sie erst im Folgejahr nach Vollendung des 18. Altersjahres ausfüllen). Das bedeutet, dass ab dann die Ehefrau die Kinderunterhaltsbeiträge nicht mehr versteuern muss, was sich bei der Berechnung der nachfolgend vorzunehmenden Berechnung der Unterhaltsbeiträge bezüglich der Höhe der zu berücksichtigenden laufenden Steuern auswirkt. In seiner Stellungnahme vom 20. März 2017 (im Verfahren