Es liegt vorliegend keine, in finanzieller Hinsicht extreme Situation, sondern eher ein Durchschnittsfall vor. Angesichts des Alters der Kinder ist nur noch für eine relativ kurze Zeit ein Betreuungsunterhaltsbeitrag auszuscheiden (ab Januar 2020 ist für keine Tochter mehr ein Betreuungsunterhaltsbeitrag geschuldet). Da eine übergangsrechtliche Unterhaltsberechnung vorzunehmen ist, rechtfertigt es sich, mit gewissen Vereinfachungen zu rechnen. Der Ehemann kritisiert, dass die Steuerbelastung der Ehefrau von CHF 1'000.00 (gemäss Schätzung der Ehefrau und des Vorderrichters) zu hoch sei.