A priori bringt eine solche Stufung zusätzliche und i.d.R. wohl unerwünschte Rechnereien. Ein Vorteil könnte darin bestehen, dass – wenn ein Kind aus der Gruppe der am Betreuungsunterhalt Berechtigten austritt – ein geringerer Anteil (dieses Kindes) auf die anderen zu verteilen ist und deren Unterhalt mithin weniger stark nach oben «ausschlägt». Beim Wegfall eines Anteils am Betreuungsunterhalt ist es sinnvoll, diesen Anteil dem betreuenden Elternteil zuzuteilen.