Indessen widerspräche ein solches Vorgehen dem Grundsatz, dass jedes Kind einen eigenen Unterhaltsanspruch hat. Haben in einer Familienkonstellation mehrere Kinder einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, so stellt sich die Frage nach dem Verteilschlüssel. Auf der Hand liegt eine Verteilung «nach Köpfen». Ältere Kinder haben bei der Verteilung unter Umständen einen etwas geringeren Anspruch als jüngere Kinder, weil sie eine geringere Betreuung benötigen. A priori bringt eine solche Stufung zusätzliche und i.d.R. wohl unerwünschte Rechnereien.