UB N 136). 1.3 Im Vergleich zur heutigen Berechnungsmethode wird mit dem neuen Betreuungsunterhalt (zumindest für eine bestimmte Zeit) ein Teil des ehelichen bzw. nachehelichen Unterhalts «herausgebrochen» und in den Kindesunterhalt verschoben. Betreuungsunterhalt und neu berechneter ehelicher bzw. nachehelicher Unterhalt sind zusammen wieder gleich gross, wie der nach bisheriger Berechnungsart ermittelte eheliche bzw. nacheheliche Unterhalt. Der Betreuungsunterhalt dürfte also in der Regel dazu führen, dass sich ehelicher und nachehelicher Unterhaltsanspruch während einer gewissen Zeit verringern werden.