IV. 1.1 Der Barunterhalt des Kindes deckt die lebensnotwendigen Auslagen des Kindes ab. Der individuelle Bedarf eines Kindes variiert nach Einkommen und Lebensstandard der Eltern. Nach der Methode «von unten nach oben» wird der Grundbedarf aller Beteiligter auf gleichem Niveau bemessen und anschliessend der Überschuss auf alle Beteiligten verteilt. Der Bedarf der Kinder besteht dabei hauptsächlich aus den Zuschlägen für Kinder gemäss den betreibungsrechtlichen Richtlinien, den Krankenkassenprämien für die Kinder, allfälligen Drittbetreuungskosten und wird erweitert, durch den Überschussanteil.