Es werde davon ausgegangen, dass der Verbrauchsunterhalt 87 % und das Bruttoeinkommen 100 % betrage. In einem zweiten Schritt würden anschliessend die auf diesem Bruttoeinkommen geschuldeten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge für AHV (8.4 % und somit ohne IV- und EO-Beitragssätze) und für die obligatorische berufliche Vorsorge unter Berücksichtigung des Koordinationsabzugs von aktuell CHF 24‘675.00 und der Abstufung nach Alter (15 % im Alter von 45 - 54 und von 18 % im Alter von 55 - 65) ermittelt. In einem dritten und letzten Schritt würden die auf dem tatsächlichen Erwerbseinkommen bezahlten AHV- und BVG-Beiträge abgezogen.