Der Grundbetrag sei jedoch auf CHF 1‘200.00 zu reduzieren. Auch die Steuern dürften (gemessen am gebührenden Bedarf ohne Unterhaltsbeiträge für die Kinder, welche ja den Steueranteil enthalten müssten) mit maximal CHF 800.00 pro Monat zu Buche schlagen. Der gebührende Bedarf der Ehefrau alleine dürfte deshalb maximal CHF 4‘658.00 ausmachen (Grundbetrag CHF 1‘200.00, Wohnkosten ca. CHF 1‘150.00, Krankenkassenprämien CHF 384.00, Tel./Mobiliarversicherung CHF 100.00, Berufsunkosten CHF 150.00, laufende Steuern ca. CHF 800.00, Anteil Überschuss CHF 874.00;